Strafrecht

„Strafrecht - ach, das betrifft doch nur Andere …“

So ist es aber nicht. Jeder kann zum Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens werden. Auch wer meint, es könne sich nur um einen Irrtum handeln, der schnell aufgeklärt werden könne, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen Ermittlungen nämlich erst auf, wenn es ein Mindestmaß an Verdacht für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gibt. Welche konkreten Informationen zu dem Verdacht führen, wird dem Beschuldigten aber nicht immer gleich mitgeteilt. Damit besteht z.B. auch für den zu Unrecht Beschuldigten das Risiko, dass er den Verdacht gegen sich durch unbedachte Äußerungen verstärkt. Eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht immer ohne nachteilige Folgen korrigieren oder zurücknehmen. Es kann daher auch für den zu Unrecht Beschuldigten sinnvoll sein, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und vor der Beratung mit einem Rechtsanwalt keine Erklärung zur Sache abzugeben.

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Sie haben das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwalts als Verteidiger zu bedienen.

Das gilt natürlich auch, wenn der gegen Sie erhobene Vorwurf nicht ganz aus der Luft gegriffen ist.

In Angelegenheiten des Strafrechts berät Herr Rechtsanwalt Lübbers Sie gern und übernimmt Ihre Verteidigung (auch als gerichtlich bestellter Pflichtverteidiger).

Sofern Sie Opfer einer Straftat oder Zeuge in einem strafrechtlichen Verfahren sind, können Sie sich ebenso anwaltlicher Hilfe bedienen. Auch hierfür steht Herr Rechtsanwalt Lübbers gern zur Verfügung.