Honorarvereinbarung

In vielen Bereichen anwaltlicher Tätigkeit ist es sinnvoll, an Stelle der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein zeitabhängiges Honorar zu vereinbaren. Auf diese Weise kann der Mandant jederzeit nachvollziehen und auch selbst mitbestimmen, in welchem Umfang Rechtsanwaltskosten anfallen. Bei der Höhe des Stundensatzes, wird auch berücksichtigt, ob eine besonders schwierige oder besonders einfach gelagerte Angelegenheit vorliegt.

In bestimmten Angelegenheiten können abweichende Honorarvereinbarungen sinnvoll sein, z.B. die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Die Details sollten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Hinweis:

Rechtsanwälte dürfen in gerichtlichen Verfahren nicht weniger als die gesetzlichen Gebühren verlangen. Sie können mit ihren Mandanten daher nur Vereinbarungen treffen, welche mindestens die gesetzlichen Gebühren erreichen.